Teilnahmebedingungen
Die Kurse und Angebote des MINT-Kollegs finden in deutscher Sprache statt. Voraussetzung für die Teilnahme sind Deutschkenntnisse des Niveaus C1.
Eine Anmeldung und Teilnahme an den studienvorbereitenden Kursen (einsemestrig und zweisemestrig) ist für Studierende (der ersten Semester) oder für Studieninteressierte möglich. Letztere erhalten dabei den Status eines Gasthörers und müssen nicht an der Universität eingeschrieben sein.
Die Kurse am MINT-Kolleg sind für eingeschriebene Studierende an der Universität Stuttgart kostenfrei (Ausnahme Vorkurse). Die Gebühr für Studieninteressierte mit Gasthörerstatus beträgt 150 Euro. Beim ein- und zweisemestrigen Propädeutikum ist auf Antrag eine Ermäßigung auf eine Gebühr von 40 Euro (Schüler/innen, Studierende deutscher Hochschulen, Sozialhilfeempfänger/-innen, Dienstleistende und Schwerbehinderte) oder bei besonderer Bedürftigkeit ein Erlassen der Gebühr möglich. Nur bei dem Nachweis besonderer Bedürftigkeit ist ein Erlassen der Gebühr möglich. Wenn Sie einen Antrag auf Ermäßigung oder Erlassen der Gebühr stellen möchten, geben Sie bitte den Grund und entsprechende Belege an und senden Sie uns dies per E-Mail an: stuttgart@mint-kolleg.de oder per Post an Universität Stuttgart, MINT-Kolleg Baden-Württemberg, Azenbergstr. 12, 70174 Stuttgart.
Nachdem Sie sich über unser MINT-Anmeldesystem angemeldet haben, bekommen Sie von uns vor Kursbeginn per E-Mail weitere Informationen über die Zahlungsmodalitäten.
Teilnehmerinnen und Teilnehmer des MINT-Kollegs, die nicht an der Universität Stuttgart eingeschrieben sind, erhalten auf Wunsch einen Nachweis über die Teilnahme. Diese können Sie zum Beispiel verwenden für
- den Antrag auf eine Schülerkarte für den öffentlichen Nahverkehr (VVS, DB)
- die Familienkasse (Kindergeld)
- die Krankenkasse
- das Sozialamt
Für die Studienfächer, in deren Prüfungsordnungen die Regelung zur Teilnahme am MINT-Kolleg verankert ist (Liste s.u.), ist bei qualifizierter Teilnahme am Angebot des MINT-Kollegs das Verschieben der Orientierungsprüfung möglich. Für jedes Semester, für das Sie die qualifizierte Teilnahme am MINT-Kolleg nachweisen, können Sie die Orientierungsprüfungsfrist um ein Semester verschieben und das Semester wird bei der Berechnung der Regelstudienzeit nicht berücksichtigt. Zudem verlängert sich der Zeitraum der BAföG-Förderungsfähigkeit unter bestimmten Umständen entsprechend. Diese Regelung gilt für maximal zwei Semester. Näheres zur BAföG-Regelung insbesondere beim Fach- oder Hochschulwechsel lesen Sie unten. (Die Frist für das Vorpraktikum wird hierdurch nicht verlängert.)
Nur innerhalb der ersten drei Semester
Eine qualifizierte Teilnahme am MINT-Kolleg kann nur innerhalb der ersten drei Fachsemester erfolgen.
Was bedeutet regelmäßige Teilnahme?
Regelmäßige Teilnahme bedeutet, das man an dem jeweiligen Kurs oder Angebot mindestens 80 Prozent anwesend ist. Bitte bei Unklarheiten frühzeitig mit dem/der jeweiligen Dozent*in sprechen.
Was bedeutet qualifizierte Teilnahme?
Qualifizierte Teilnahme am MINT-Kolleg bedeutet, dass Fachkurse im Umfang von mind. 10 Semesterwochenstunden (SWS) innerhalb eines Semesters belegt wurden. Nur Kurse, die regelmäßig besucht wurden (regelmäßige Teilnahme! s.o.), werden bei der qualifizierten Teilnahme berücksichtigt.
Welche Kurse gehören dazu?
Unter den Fachkursen sind die sogenannten Semesterkurse und die studienvorbereitenden (propädeutischen) Kurse zu verstehen. Nicht dazu zählen z. B. die Prüfungsvorbereitungskurse, die Kurse aus dem Bereich Schlüsselqualifikationen und die Vorkurse. Beachten Sie, dass es auch semesterübergreifend nicht möglich ist, themengleiche Kurse mehrfach für die qualifizierte Teilnahme am MINT-Kolleg heranzuziehen.
Für welche Studienfächer?
Die Regelung zur qualifizierten Teilnahme und zum Verschieben der Orientierungsprüfung muss in der Prüfungsordnung des Studienfaches verankert sein. Derzeit ist dies für die unten aufgeführten Studiengänge möglich. Im Zweifelsfall kann dies in den entsprechenden Prüfungsordnungen nachgelesen werden.
Studiengänge, für die die Regelung gilt
Bauingenieurwesen, Chemie, Chemie- und Bioingenieurwesen, Data Science, Elektrotechnik und Informationstechnik, Erneuerbare Energien, Fahrzeugtechnik, Geodäsie und Geoinformatik, Immobilientechnik und Immobilienwirtschaft, Informatik, Lebensmittelchemie, Luft- und Raumfahrttechnik, Maschinelle Sprachverarbeitung, Maschinenbau, Materialwissenschaft, Mathematik, Mechatronik, Medieninformatik, Physik, Simulation Technology, Software Engineering, Technikpädagogik, Technische Biologie, Technische Kybernetik, Technologiemanagement, Umweltschutztechnik, Verkehrsingenieurwesen, Wirtschaftsinformatik, Bachelorstudiengang Lehramt Gymnasium der Fächer Mathematik, Physik, Chemie, Biologie, Informatik und NwT
(ohne Gewähr, Stand 15.08.2019)
Nachweis
Bis Semesterende wird die qualifizierte Teilnahme vom MINT-Kolleg beim Prüfungsamt gemeldet. Falls Sie sich für mindestens zwei Kurse angemeldet haben, werden Sie gegen Ende der Vorlesungszeit per E-Mail benachrichtigt, ob Sie die Kriterien erfüllt haben. Bitte überprüfen Sie den Eintrag und melden sich bei uns, wenn Sie Fragen dazu haben.
BAföG
Wenn Sie BAföG-Empfänger sind, sollten Sie sich, um die Verlängerung der Förderung sicher zu stellen, mit dem BAföG-Beauftragten Ihres Studiengangs in Verbindung setzen. Bitte beachten Sie bei der Einhaltung der Fristen und Abgabe von Nachweisen, dass das Fachsemester zählt (auf Studierendenausweis vermerkt).
Im Falle eines Wechsels der Hochschule oder des Studienfachs kann es zu Problemen bei der Weiterbewilligung von Ausbildungsförderung kommen. Dies gilt für die Teilnahme am MINT-Kolleg genauso wie für Studierende eines regulären Studiengangs. Bitte informieren Sie sich deshalb vor einem Wechsel des Fachs oder der Hochschule vorab beim BAföG-Amt.
Beratung
Wenn Sie noch Fragen zur qualifizierten Teilnahme oder zum Verschieben der Orientierungsprüfung haben, wenden Sie sich bitte an uns oder vereinbaren Sie einen Termin unter stuttgart@mint-kolleg.de oder Tel. 0711/685-84271.
Fallbeispiel
Markus Müller hat im Wintersemester 2018/19 sein Maschinenbau-Studium aufgenommen. Er besteht die HM1-Prüfung im ersten Semester nicht und meldet sich deshalb im Sommer-semester 2019 am MINT-Kolleg zum MINT-HM1-Kurs (8 SWS) an. Er muss regelmäßig (mindestens 80 Prozent) an den Kursen anwesend gewesen sein (Anwesenheitspflicht für Vorlesung und Übungen!), damit der Kursbesuch ihm angerechnet wird. Hier holt er die Inhalte des Kurses in kleinen Gruppen nach. Daneben hat er noch den Kurs MINT-Experimentalphysik 1 für Ingenieure mit 2 SWS besucht. Damit er mehr Zeit für sein Studium hat, möchte er zudem seine Orientierungsprüfung um ein Semester verschieben. Mit den beiden von ihm besuchten Kursen erreicht er 10 SWS und hat damit die Bedingungen für die qualifizierte Teilnahme am MINT-Kolleg erfüllt. Am Ende des Semesters teilt das MINT-Kolleg dies automatisch dem Prüfungsamt mit. Dort wird die Frist für das Bestehen der Orientierungsprüfung um ein Semester verlängert. Markus Müller wird durch BAföG gefördert. Damit sich die Förderung auch um ein Semester verlängert, sollte er sich mit dem BAföG-Beauftragten seines Studiengangs in Verbindung setzen.
Stand 24.04.2020
Um Nachteile von Studierenden im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie auszugleichen wurde ins Landeshochschulgesetz eine Regelung aufgenommen, nach der sich für alle Studierenden, die im Sommersemester 2020, im Wintersemester 2020/21 und/oder im Sommersemester 2021 in einen Studiengang eingeschrieben sind, die Fristen für die Erbringung von fachsemestergebundenen Studien- und Prüfungsleistungen in diesem Studiengang um ein Semester verlängern.
Darüber hinaus hat die Landesregierung beschlossen, dass für alle Studierenden, die im Sommersemester 2020, im Wintersemester 2020/21 im Sommersemester 2021 und/oder im Wintersemester 2021/22 in einen Studiengang eingeschrieben waren, eine individuelle Regelstudienzeit gilt.
Für die Teilnahme an den Vorkursen gilt:
Teilnehmen kann jeder, der eine gültige Zulassung der Universität zum Wintersemester besitzt oder der ein Studium an der Universität Stuttgart anstrebt. Für die Vorkurse muss eine Teilnahmegebühr bezahlt werden.
Die Anmeldung erfolgt online. Übersteigt die Auswahl der Anmeldungen unsere Kapazität, wird gelost. Alle Anmelder werden vom Ergebnis umgehend per E-Mail in Kenntnis gesetzt. Die Anmeldung ist verbindlich nach Eingang der Gebühr auf unserem Konto. Die Teilnahmegebühr kann nicht erstattet werden, auch nicht bei Verhinderung oder nur teilweiser Inanspruchnahme des Kurses.
Für die Teilnahme an den Online-Kursen gilt:
Es kann teilnehmen, wer eine gültige Zulassung der Universität Stuttgart hat. Die Teilnahme ist derzeit gebührenfrei.
Die Teilnahme an den Online-Kursen begründet keine Ansprüche auf BAföG.